Fragen und Antworten

Ein Mann mit Fragezeichen
© colourbox.de

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Stand: 09.01.2024, 00:00
Quelle: Senatskanzlei

FAQ Energie

Fragen und Antworten zum Thema Energiesparen und Versorgungssicherheit.

Fragen und Antworten

Wie ist die aktuelle Lage der Gasversorgungssicherheit in Hamburg?

Da Hamburg sein Gas aus dem Fernleitungsnetz bezieht, kommt es für die Versorgungssicherheit in Hamburg maßgeblich auf die die gesamtdeutsche Versorgungssituation an. Aufgrund der engen Einbindung in das europäische Gasversorgungsnetz sind auch die Entwicklungen in anderen EU-Ländern von Bedeutung für die Gasversorgungssicherheit in Hamburg. Zurzeit bestehen keine Versorgungsengpässe. Nach den aktuellen Winterszenarien der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungssicherheit ist die Gefahr einer Gasfehlmenge in diesem Winter gering. Volle Gasspeicher und die Inbetriebnahme von LNG-Anlagen an Nord- und Ostsee führen zu einer guten Ausgangssituation. Wesentliche Faktoren bleiben nach den Szenarien jedoch die Temperatur sowie ein anhaltend sparsamer Gasverbrauch von Wirtschaft und privaten Haushalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht laufend ein Monitoring zur Gasversorgungssicherheit, abrufbar unter: Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung.

Was passiert bei einer drastischen Verschlechterung der Gasversorgungslage?

Wenn es zu einer Gasmangellage kommt, in der nicht mehr allen Letztverbrauchern die von Ihnen bestellten Gasmengen zur Verfügung gestellt werden können, greift der „Notfallplan Gas“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dieser Notfallplan sieht drei Stufen vor:

  • Erste Stufe = Frühwarnstufe: Es werden Maßnahmen und Vorbereitungen seitens der Bundesregierung, der Gasversorger und Leitungsbetreiber getroffen, um die Auswirkungen auf die privaten Haushalte und die Wirtschaft zu verhindern oder zu minimieren. Diese Stufe hat das BMWK am 30. März 2022 ausgerufen, nähere Informationen finden sich hier.
  • Zweite Stufe = Alarmstufe: Die Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur werden erhöht und weitere Anstrengungen zur Energiesicherung unternommen. Die Alarmstufe hat das BMWK am 23. Juni 2022 ausgerufen, nähere Informationen finden sich hier.
  • Dritte Stufe = Notfallstufe: Die Verteilung der verbliebenen Energiemengen erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Dafür sieht das Energiewirtschaftsgesetz im § 53a EnWG eine Priorisierung vor. Es wird dabei zwischen sog. „geschützten“ und „nicht geschützten Kunden“ unterschieden. Als „geschützte Kunden“ gelten u.a. private Haushalte, die zur Wärmeversorgung auf entsprechende Gaslieferungen angewiesen sind.

Weiterführende Informationen finden sich untenstehend sowie auf den Internetseiten des BMWK und der BNetzA:

Für alle lokalen Belange der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein Krisenstab in der Behörde für Inneres und Sport eingerichtet, der eine schnelle und koordinierte Handlungsfähigkeit des Senates zu allen Themen im Kontext der Ukrainekrise sicherstellt. Auch das Thema Energiesicherheit wird hier behandelt. In diesem Krisenstab und dem Zusammenwirken mit weiteren Arbeitsgruppen im Bund und den Ländern bereitet sich Hamburg intensiv auf den nie ganz auszuschließenden Fall einer Gas- und Energiemangellage vor. 

Welche Folgen hätte eine Gasmangellage für Hamburgs Bewohner, für die Wirtschaft und die Industrie?

Deutschland geht mit gut gefüllten Speichern in den kommenden Winter. Es wurden und werden zudem zahlreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Erhöhung der Importkapazitäten getroffen. Sollte es trotz aller getroffenen Maßnahmen in diesem Winter zu Versorgungsengpässen kommen, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit werden diese Letztverbraucher bevorzugt versorgt. Auch kleinere und mittlere Unternehmen der Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen mit einer Ausspeiseleistung von max. 500 kWh pro Stunde und einer jährlichen Gasentnahme von maximal 1.500 MWh gelten als sogenannte geschützte Kunden. Unternehmen können sich nicht als geschützte Kunden registrieren lassen oder einen entsprechenden Antrag stellen. Details hierzu finden sich auf der Homepage der BNetzA unter Bundesnetzagentur - Krisenvorbereitung.

Wie steht es um die Stromversorgungssicherheit in Hamburg in diesem Winter?

Die Stromversorgungssicherheit in Deutschland wird von der Bundesnetzagentur, den Übertragungsnetzbetreibern und dem BMWK laufend überwacht. Auch hier stellt sich die Situation besser dar, als im vergangenen Winter. Insbesondere die Lage bei der Gasversorgung sowie die Verfügbarkeit französischer Atomkraftwerke, deren Wartung im letzten Jahr zu Engpässen in Frankreich geführt hatte, hat sich deutlich verbessert. Kritische Entwicklungen sind zurzeit nicht abzusehen.

Hamburg hat zudem im Vergleich zur bundesweiten Situation den Vorteil, dass das hiesige Netz eng in das deutsche und europäische Stromnetz eingebunden und mitten im erzeugungsstarken Norden gelegen ist. 

Was kann ich tun, um mich für den unwahrscheinlichen Fall eines länger anhaltenden Stromausfalls vorzubereiten?

Unabhängig von den aktuellen Ereignissen kann die Gefahr eines länger andauernden Stromausfalls nie ganz ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ausführliche Informationen zur Vorbereitung auf eine mögliche Stromversorgungskrise auf seiner Internetseite veröffentlicht: Vorsorgen für den Stromausfall - BBK (bund.de)

Wie kann ich Energie sparen?

Sparsam mit Energie umzugehen ist immer eine gute Idee. Angesichts der Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Versorgung Europas und Deutschlands mit Gas sollten alle besonders achtsam und sparsam mit Energie umgehen. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde trägt dazu bei, einer Energieknappheit vorzubeugen und uns mittelbar auch gegen den Angriffskrieg auf die Ukraine zu stellen.

Hier gibt es Tipps, wie man sparsam mit Energie umgehen kann:

Gibt es aktuell noch konkrete Vorgaben zum Energiesparen?

Aktuell gilt – nach gegenwärtigem Stand noch bis zum 03.9.2024 – die Energiesparverordnung EnSimiMaV. Die Verordnung umfasst Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich und betrifft Wohn- und Nichtwohngebäude. Mit den Vorschriften sollen bislang ungenutzte Einsparpotenziale bestehender Heizungen konsequent ausgeschöpft werden. Daneben werden Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen geregelt. Fragen und Antworten zur Energiesparverordnung EnSimiMaV finden Sie hier: FAQ zu Verordnungen zu Energiesparmaßnahmen: EnSimiMaV (energiesparen.hamburg)

Die Energiesparverordnung EnSiKuMaV galt vom 1. September 2022 bis zum 15. April 2023.

Wo kann ich mich rund ums Thema Energiesparen beraten lassen

Die Hamburger Energielotsen beraten sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende zum energiesparenden Bauen, Renovieren und / oder Modernisieren und Wohnen in einer kostenfreien Erstberatung. Hotline: 040 248 32 250

Der Stromspar-Check berät Haushalte mit geringem Einkommen und zeigt vor Ort wie sich Strom-, Heiz- und Wasserverbrauch schnell und einfach senken lassen. Telefonisch erreichbar unter 040 280 140 381

Was mache ich, wenn ich meine Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen kann?

Es gibt viele Wege, Strom- und Gassperren zu vermeiden. Wichtig ist, das Problem anzusprechen, damit eine Lösung gefunden werden kann. 

  • Wenden Sie sich an Ihren Strom- oder Gasversorger. In vielen Fällen kann eine Lösung wie Ratenzahlungen gefunden werden.
  • Falls Sie das Problem alleine nicht lösen können, wenden Sie sich als Leistungsempfänger:in an Ihr Jobcenter oder Ihr Sozialamt.
  • Auch Beratungsstellen helfen bei Geldsorgen weiter.
  • Hamburger Härtefallfonds: Falls Sie Ihre Stromkosten nicht bezahlen können, können Ihre Schulden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Dies gilt nur wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten und Sie keine Möglichkeit zur Selbsthilfe haben. Wenden Sie sich an die öffentlich geförderten Schuldner-Beratungsstellen. Weitere Informationen: www.hamburg.de/haertefallfonds
  • Lassen Sie sich kostenlos beraten wie Sie Energie und Wasser sparen. Beratungsangebote finden Sie in der vorstehenden Antwort.

Informationen und Tipps zur Vermeidung von Energiesperren:

Kann ich noch finanzielle Hilfen erhalten, wenn ich mit Pellets, Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen geheizt habe?

Private Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, konnten in Hamburg zwischen dem 2. Mai 2023 und dem 20. Oktober 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies sollte Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Eine Beantragung von finanziellen Hilfen ist seit dem 21. Oktober 2023 nicht mehr möglich.